


Ferienwohnung Eifelstuebchen-Babel
Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die vom Mieter schriftliche Bestätigung beim Vermieter eingetroffen ist (dies gilt auch bei elektronischer Sendung, Bildschirmarbeitsplatz). Die Anzahlung und die Restzahlung werden schriftlich festgehalten. Trifft die schriftliche Bestätigung oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Heizung) sind im Mietpreis inbegriffen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und einwandfreien Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.
4. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
5. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 45 Tage vor Anreise: € 0,00-- Bearbeitungsgebühr
44 bis 20 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises
19 bis 10 Tage vor Anreise: 40 % des Mietpreises
09 bis 00 Tage vor Anreise: 60 % des Mietpreises Ersatzmieter:
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen
6. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Deutsches Recht ist anwendbar