Ferien in der Eifel, Ferienhaus, Ferienwohnung

   Ferienwohnung Eifelstuebchen-Babel

Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

1.    Vertragsabschluss

      Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die vom Mieter schriftliche Bestätigung beim Vermieter eingetroffen ist (dies gilt auch bei elektronischer Sendung, Bildschirmarbeitsplatz). Die Anzahlung und die Restzahlung werden schriftlich festgehalten. Trifft die schriftliche Bestätigung oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

2.    Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Heizung) sind im Mietpreis inbegriffen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am  Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.

3.    Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und einwandfreien Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden  sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.

4.    Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

5.    Annullierung

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

bis 45 Tage vor Anreise: € 0,00-- Bearbeitungsgebühr  

44 bis 20 Tage vor Anreise: 30 % des Mietpreises

19 bis 10 Tage vor Anreise: 40 % des Mietpreises

09 bis 00 Tage vor Anreise: 60 % des Mietpreises Ersatzmieter:

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen

6.    Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

7.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Deutsches Recht ist anwendbar